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Kosten& Kostenträger

In meiner Praxis behandle ich gesetzlich Versicherte, Privatversicherte, Heilfürsorgeberechtigte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler.

Die Abrechnung richtet sich jeweils nach den geltenden gesetzlichen und vertraglichen Regelungen.



Ausfallhonorar

Vereinbarte Termine sind ausschließlich für Sie reserviert.
Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können,
bitte ich Sie, diesen spätestens 24 Stunden vorher abzusagen.

Bei kurzfristigen abgesagten oder unentschuldigt versäumten Terminen kann gemäß der betroffenen Vereinbarung ein Ausfallhonorar berechnet werden.

Gesetzliche Krankenversicherung
 

Ich bin approbiert und von der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen zur Teilnahme an der vertragsärztlichen Versorgung im Fachbereich Psychotherapie berechtigt. Somit werden in der Regel alle Kosten der psychotherapeutischen Behandlung (u.a. Sprechstunden, Diagnostik, Probatorik, Einzeltherapien, Gruppentherapien und Berichte an den Gutachter) auch von allen Krankenkassen übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten benötigen keine Überweisung, um zu mir in die Praxis kommen zu können. Allerdings bitten ich alle Patienten an die Versichertenkarte zu denken.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine ambulante Psychotherapie werden von den privaten Krankenkassen übernommen. Da sich jedoch die Versicherer in ihren Angeboten unterscheiden, empfehle ich Ihnen, rechtzeitig Informationen zu den übernommenen Leistungen und notwendigen Formalitäten bei Ihrer Krankenkasse einzuholen. Grundlage der Abrechnung ist die GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten). 

Beihilfe

Die Beihilfestellen übernehmen in der Regel die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Dafür ist ein Antrag auf Kostenübernahme notwendig. Die entsprechenden Formulare dafür können sie bei Ihrer Beihilfestelle anfordern. Die schriftliche Beantragung bei Ihrer Beihilfestelle erfolgt nach den vier probatorischen Sitzungen. Diese sind antragsfrei. Grundlage der Abrechnung ist auch hier die GOP.

Freie Heilfürsorge für Bundeswehr und Bundespolizei

Um die psychotherapeutische Versorgung von Soldaten*innen und Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern, wurde 2018 eine Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung getroffen, die eine Psychotherapie in einer freien Privatpraxis ermöglicht. Bei einem Therapiewunsch konsultieren Sie vorher Ihren Truppenarzt. Dieser stellt Ihnen eine passende Kostenübernahmeerklärung aus.

Selbstzahler 

Es besteht auch die Möglichkeit die Therapiekosten für eine Verhaltenstherapie als Selbstzahler zu tragen. Die Abrechnung erfolgt dann entsprechend der gültigen GOP. Vorteilhaft für Sie ist bei diesem Vorgehen, dass sie antragsfrei und sofort mit der Therapie beginnen können.

Therapie-Sitzung

Let's Work Together

Gerne stehe ich Ihnen bei Fragen zur Verfügung.

Ich freue mich auf eine Zusammenarbeit mit Ihnen.

Kontakt & Terminvereinbarung

Die Terminvergabe erfolgt bequem über die Online-Terminbuchung CLICKDOC. Bitte wählen Sie dort die für Ihren Versicherungsstatus vorgesehene Terminart.
Sollten aktuell alle freigegebenen Termine vergeben sein, steht die Auswahl nicht zur Verfügung. Neue Termine werden regelmäßig eingestellt.
Aufgrund der Hohen Nachfrage können telefonische Terminanfragen nicht immer individuell beantwortet werden. Aus Datenschutzgründen, ist es mir untersagt auf E-Mail Anfragen zu antworten, auch wenn dies ausdrücklich erwünscht wird.
In dringenden Krisensituationen wenden Sie sich bitte an den Terminservice für gesetzlich Versicherte 116117, eine psychiatrische Klinik oder in akuten Notfällen an den Notruf 112.



 

Kontakt
Anschrift
Telefonische
Sprechzeiten:

Email:       praxis-kleinelsen@outlook.de*
Telefon:   0151-16991314

 

Praxis für Psychotherapie Kleinelsen

Steinhuder-Meer-Str. 3

31558 Hagenburg

Dienstag & Donnerstag:

                           14:30 Uhr - 15:00 Uhr

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*aus Datenschutzgründen darf ich Anfragen nicht per Mail beantworten.

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